Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lille Loppe

Inh. Anne Speerschneider

Einzelunternehmen

Conrad-Röntgen-Straße 72, 25524 Itzehoe

Ladengeschäft: Oelmühlengang 2, 25524 Itzehoe

E-Mail: kontakt@lille-loppe.de

USt-IdNr.: DE331887326

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Verträge zwischen Lille Loppe (im Folgenden „wir“, „uns“ oder „Lille Loppe“) und Kund:innen über die Nutzung unserer Dienstleistungen.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • die Buchung sowie Nutzung von Regalen und Verkaufsflächen in unserem Ladengeschäft (Modell A – Regalmiete),
  • die Abgabe von Artikeln zur Vermittlung und zum Verkauf im Auftrag (Modell B – Saisonabgabe/Vermittlung),
  • den Verkauf bzw. die Bewerbung ausgewählter Artikel über Online-Plattformen (z. B. Instagram, Vinted, Kleinanzeigen) sowie Reservierungen zur Abholung vor Ort.

Diese AGB gelten grundsätzlich gegenüber Verbraucher:innen. Sofern Unternehmer:innen (z. B. regionale Handmade Labels) unsere Leistungen in Anspruch nehmen, können abweichende Bestimmungen vereinbart werden.

2. Begriffe und Vertragsmodelle

2.1 Modell A (Regalmiete / Privatverkauf)

Kund:innen mieten für einen fest vereinbarten Zeitraum ein Regal bzw. eine Verkaufsfläche in unserem Ladengeschäft.

Kund:innen stellen ihre Artikel eigenverantwortlich ein und bepreisen diese selbst.

Die Kaufverträge über die Artikel entstehen unmittelbar zwischen Kund:innen als Privatpersonen und den jeweiligen Käufer:innen. Lille Loppe stellt Infrastruktur (z. B. Kassensystem, Verkaufsfläche) bereit und wickelt die Verkäufe ab.

2.2 Modell B (Saisonabgabe / Vermittlung / Privatverkauf)

Kund:innen geben ausgewählte Artikel zur Saisonabgabe bei Lille Loppe ab.

Lille Loppe erbringt hierbei Leistungen wie Annahme, Präsentation, Bewerbung, Preisauszeichnung und Verkaufsabwicklung.

Lille Loppe handelt als Vermittlerin bzw. im Auftrag der einliefernden Person.

Der Kaufvertrag kommt – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – zwischen Käufer:in und einliefernder Person (Privatperson) zustande.

Ein Ankauf der Ware durch Lille Loppe findet nicht statt; das Eigentum verbleibt bis zum Verkauf bei Kund:innen.

3. Vertragsschluss

Lille Loppe schließt Mietverträge ausschließlich mit volljährigen Personen ab. Mit Vertragsschluss erklären Kund:innen, dass sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3.1 Vertragsschluss Modell A

Die Buchung eines Regals erfolgt entweder online über unsere Website oder direkt vor Ort im Ladengeschäft.

Der Vertrag wird wirksam, sobald die Buchung von uns bestätigt wurde (z. B. durch Buchungsbestätigung per E-Mail oder Kassenbuchung vor Ort).

3.2 Vertragsschluss Modell B

Ein Vertrag zur Vermittlung bzw. Vermarktung kommt zustande, sobald Lille Loppe die zur Saisonabgabe bestimmten Artikel annimmt.

Es besteht kein Anspruch auf Annahme bestimmter Artikel. Lille Loppe entscheidet nach eigenem Ermessen über die Eignung der eingereichten Waren.

4. Leistungen von Lille Loppe

4.1 Leistungen Modell A

Lille Loppe stellt Kund:innen für die gebuchte Mietdauer ein Regal bzw. eine Verkaufsfläche zur Verfügung (Größe: 200 cm × 78 cm × 32 cm).

Die Nutzung ist ausschließlich auf die überlassene Regalfläche beschränkt. Artikel dürfen weder über die Regalfläche hinausragen noch auf dem Boden, an Wänden oder an benachbarten Regalen platziert werden.

Kleiderbügel und Größentrenner werden nach Bedarf bereitgestellt.

Der Verkauf der Artikel wird über das Kassensystem von Lille Loppe abgewickelt.

Optional können Zusatzleistungen gebucht werden (z. B. Einräumen, Nachfüllen, Räumservice).

Ein Anspruch auf einen bestimmten Verkaufserfolg oder Mindestumsatz besteht nicht.

4.2 Leistungen Modell B

Lille Loppe übernimmt umfassende Dienstleistungen rund um die Vermarktung der abgegebenen Artikel (z. B. Preisauszeichnung, Präsentation, Bewerbung).

Für die Bewerbung und Reservierung von Artikeln gelten die Regelungen in § 17.

Ein Anspruch auf einen bestimmten Verkaufserfolg oder Mindestumsatz besteht nicht.

4.3 Mindestmietdauer und Miettage

Die Mindestmietdauer für ein Regal beträgt 14 Werktage.

Als Werktage gelten die regulären Öffnungstage unseres Ladengeschäfts.

Längere Mietzeiträume oder Sonderzeiträume können nach Verfügbarkeit gebucht werden.

Die Mietdauer beginnt mit dem ersten gebuchten Werktag und endet mit Ablauf des letzten gebuchten Werktags.

5. Großartikelbereich (Kinderwagen, Hochstuhl, Kindersitz etc.)

Lille Loppe stellt – nach Verfügbarkeit – einen separaten Bereich für Großartikel zur Verfügung (z. B. Kinderwagen, Hochstühle, Kindersitze, Babywippen oder vergleichbare Artikel).

Kund:innen können im Rahmen der Mietdauer Großartikel im Großartikelbereich präsentieren, sofern dort ausreichend Platz vorhanden ist.

Ein Anspruch auf einen Stellplatz im Großartikelbereich besteht nicht. Bei Auslastung können Großartikel nicht angenommen werden.

Lille Loppe kann Vorgaben zur Platzierung, Kennzeichnung und zur maximalen Anzahl von Großartikeln pro Mieter:in festlegen, um einen geordneten Ladenbetrieb zu gewährleisten.

6. Mängel der Mietsache (Regal/Verkaufsfläche)

Lille Loppe stellt dir die gebuchte Verkaufsfläche für die Mietdauer in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung.

Weist die Verkaufsfläche oder das Regal während der Mietdauer einen Mangel auf (z. B. Defekt, Instabilität, fehlende Nutzbarkeit), sind Kund:innen verpflichtet, uns unverzüglich – spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Mietbeginn – darüber zu informieren. Spätere Meldungen offensichtlicher Mängel können nur berücksichtigt werden, soweit der Mangel nicht bereits bei Übergabe erkennbar war.

Lille Loppe ist berechtigt und verpflichtet, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies kann nach Wahl von Lille Loppe durch Reparatur, Austausch oder Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzregals bzw. einer Ersatzfläche erfolgen.

Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz besteht nur, soweit gesetzlich vorgesehen und soweit Lille Loppe den Mangel zu vertreten hat.

7. Preise, Gebühren und Provisionen

7.1 Modell A

Es gelten die jeweils im Buchungsprozess angezeigten Mietpreise.

Zusätzlich wird eine Provision von 20 % auf den Verkaufserlös fällig.

Provision und ggf. gebuchte Zusatzleistungen werden vor Auszahlung vom Erlös abgezogen.

7.2 Modell B

Für die Aufnahme von Artikeln in die Saisonabgabe wird keine Mietgebühr erhoben.

Es fällt eine Provision von 60 % auf den Verkaufserlös an.

Der verbleibende Erlös wird an Kund:innen ausgezahlt.

7.3 Zusatzleistungen

Folgende Zusatzleistungen können optional gebucht werden:

  • Lager- und Nachfüllservice pro Woche: 5,00 €
  • Regal einräumen: 15,00 €
  • Regal räumen nach Absprache (inkl. 7 Tage Lagerung): 10,00 €

Weiterhin gelten:

  • Regal räumen ohne Absprache: 45,00 €
  • Lagergebühren bei Nichtabholung pro Tag: 2,00 €

Ein Aufräumservice ist bereits im Mietpreis enthalten.

8. Zahlung und Fälligkeit

Die Mietgebühr (Modell A) ist bei Buchung sofort fällig.

Online-Buchungen (Modell A) werden über Stripe abgewickelt.

Zahlungen für Online-Reservierungen bzw. Online-Verkäufe erfolgen über PayPal.

Lille Loppe ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, solange ausstehende Zahlungen nicht erfolgt sind.

9. Zahlungsdienstleister / erforderliche Datenübermittlung (Stripe & PayPal)

Bei der Nutzung von Zahlungsarten, die über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden (insbesondere Stripe und PayPal), ist es erforderlich, dass bestimmte personenbezogene Daten sowie Zahlungsdaten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister übermittelt werden.

Zu den hierbei übermittelten Daten können insbesondere gehören: Name, Rechnungs-/Adressdaten, E-Mail-Adresse, Zahlungsinformationen (z. B. Transaktionsdaten, Zahlungsmethode), ggf. technische Daten (z. B. IP-Adresse, Geräte-/Browserinformationen), soweit für die Zahlungsabwicklung erforderlich.

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Zahlungsabwicklung und der Betrugsprävention.

Es gelten ergänzend die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Kund:innen in unserer Datenschutzerklärung.

10. Pflichten der Mieter:innen / Einlieferer:innen

Kund:innen dürfen nur Artikel anbieten bzw. einliefern, die in ihrem Eigentum stehen, frei von Rechten Dritter sind, keine gesetzlichen Verbote verletzen sowie sicher und funktionsfähig sind.

Kund:innen sind verantwortlich dafür, dass Artikel den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z. B. Produktsicherheit) und keine Gefährdung darstellen.

Kund:innen verpflichten sich, alle Artikel vor dem Einstellen auf Mängel zu überprüfen (z. B. Flecken, Löcher, Risse, Ungeziefer, Hygienemängel, Sicherheitsmängel, Funktionsdefekte). Sichtbare Mängel müssen deutlich gekennzeichnet werden, sodass Käufer:innen darüber informiert sind.

Bei Spielzeug gilt: Es muss eine CE-Kennzeichnung vorhanden sein, sofern diese gesetzlich erforderlich ist. Ausgenommen sind Artikel, die nachweislich aus Zeiten stammen, bevor eine CE-Kennzeichnungspflicht eingeführt wurde.

Artikel müssen sauber, frisch gewaschen (bei Textilien) und in einem Zustand sein, der dem Verkauf als Second Hand- oder Neuware entspricht.

11. Unzulässige Artikel / Richtlinien

Unzulässig sind insbesondere: Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Alkohol, Tabakwaren, illegale oder jugendgefährdende Inhalte, Fälschungen, Plagiate oder rechtsverletzende Produkte, gefährliche oder defekte Produkte sowie Artikel, die gegen geltendes Recht verstoßen.

Weiterverkaufsverbot: Es ist untersagt, Artikel zum Weiterverkauf bei Lille Loppe anzubieten, die ausschließlich für den gewerblichen Weiterverkauf erworben wurden (z. B. von Online-Marktplätzen wie Wish, AliExpress, Shein, Temu oder vergleichbaren Plattformen). Ausgenommen sind Handmade-Artikel und Neuware von regionalen Labels, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

Werbematerialien: Das Anbringen von Visitenkarten, Flyern, Werbematerialien oder Kontaktdaten am Regal ist nicht gestattet.

Lille Loppe kann weitere Artikel ausschließen, wenn deren Verkauf für den Ladenbetrieb unzumutbar ist oder ein erhöhtes Risiko besteht.

12. Entfernung unzulässiger Artikel

Stellt Lille Loppe fest, dass Artikel gegen diese AGB oder Richtlinien verstoßen, sind wir berechtigt, diese ohne Rücksprache aus dem Regal zu entfernen oder aus dem Verkauf zu nehmen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt bei Kund:innen.

13. Mietbeginn, Einräumen, Nichterscheinen / Verfall der Nutzung (Modell A)

Das Regal kann frühestens am Vortag des Mietbeginns ab einer Stunde vor Ladenschluss eingeräumt werden. Am ersten Miettag selbst ist das Einräumen während der regulären Öffnungszeiten möglich.

Wird das Regal am ersten Miettag nicht eingeräumt und erfolgte keine vorherige Benachrichtigung an Lille Loppe, kann das Regal ab dem zweiten Tag anderweitig vergeben werden. Der Anspruch auf Nutzung verfällt. Eine Erstattung der Mietgebühr erfolgt nicht.

Ein vorzeitiger Abbruch der Mietzeit ist möglich, begründet jedoch keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

14. Etikettierung und Preisauszeichnung

Alle Artikel müssen mit den von Lille Loppe bereitgestellten Etiketten (mit Barcode über Flea Lover) ausgezeichnet werden.

Die Etiketten werden über das System Flea Lover generiert. Es gelten ergänzend die AGB und Datenschutzbestimmungen von Flea Lover. Lille Loppe übernimmt keine Haftung für Fehler, Ausfälle oder Datenverluste des Systems Flea Lover.

Die Etiketten müssen folgende Angaben enthalten: Produktart, Marke, Größe und ggf. weitere Informationen wie Farbe, Material oder Zustand. Allgemeine Beschreibungen wie „Kleidung“ oder „Spielzeug“ sind unzulässig.

Etiketten müssen gut sichtbar, lesbar und haltbar angebracht sein.

Preisänderungen erfordern neue Etiketten. Durchgestrichene Preise sind nicht zulässig.

Artikel ohne oder mit unlesbarem Etikett werden vom Verkauf ausgeschlossen und für 14 Tage aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Artikel als aufgegeben (§ 959 BGB) und können in das Eigentum von Lille Loppe übergehen oder gespendet werden.

15. Mietbedingungen und Rabatte (Modell A)

Die Verkaufsfläche ist während der gesamten Mietdauer ordentlich, sauber und übersichtlich zu halten. Kund:innen sind für die regelmäßige Pflege und Nachsortierung ihres Regals verantwortlich. Lille Loppe übernimmt im Rahmen der Mietdauer die tägliche Pflege und Sortierung des Regals, um die Waren ansprechend zu präsentieren, Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

Die Nutzung eigener Möbel, Regale, Tische oder ähnlicher Einrichtungsgegenstände ist nicht gestattet. Transportbehältnisse wie Kartons, Taschen oder Kisten müssen nach dem Einräumen entfernt werden. Eine Lagerung im Laden ist nicht möglich.

Das Anschließen oder Betreiben elektrischer Geräte am Regal ist nicht gestattet. Bauliche Veränderungen am Regal sind untersagt.

Bei übermäßiger Überfüllung des Regals kann Lille Loppe Kund:innen auffordern, die Anzahl der Artikel zu reduzieren. Bei unmittelbarer Gefahr für andere Waren oder das Inventar ist Lille Loppe berechtigt, das Regal teilweise zu leeren. Kund:innen werden hierüber unverzüglich informiert.

Preisreduzierungen können auf Wunsch von Kund:innen jederzeit während der Mietzeit vorgenommen werden. Kund:innen müssen Lille Loppe hierüber mindestens einen Werktag im Voraus informieren, damit die Reduzierung im Kassensystem hinterlegt werden kann.

Mögliche Rabattstufen sind: 25 %, 50 % oder 75 % auf den ursprünglichen Verkaufspreis. Der Rabatt gilt einheitlich für alle Artikel des gemieteten Regals.

Lille Loppe stellt Rabattschilder zur Verfügung, die am Regal angebracht werden, um Käufer:innen über die Preisreduzierung zu informieren.

Kund:innen können während der Mietzeit jederzeit weitere Artikel nachfüllen, sofern ausreichend Platz vorhanden ist und die Übersichtlichkeit gewahrt bleibt.

16. „Gesucht/Gefunden“ – herrenlose Artikel

Artikel ohne Etikett oder nach Mietende im Geschäft gefundene Artikel werden im Bereich „Gesucht/Gefunden“ für 14 Tage aufbewahrt.

Kund:innen sind verpflichtet zu prüfen, ob sich fremde Artikel (mit anderer Regalnummer) in dem Regal befinden, und diese dem Personal zu übergeben.

Fehlende Artikel aus dem eigenen Bestand sind unverzüglich zu melden.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelten die Artikel als aufgegeben (§ 959 BGB) und können in das Eigentum von Lille Loppe übergehen oder gespendet werden.

17. Bewerbung von Artikeln (Foto/Video) / Onlineplattformen / Reservierung

Geltungsbereich: Diese Regelungen gelten für Modell A (Regalmiete) und Modell B (Saisonabgabe).

Bewerbung auf Online-Plattformen

Kund:innen erklären sich damit einverstanden, dass Lille Loppe Artikel, die in den Verkauf gegeben werden, zu Werbezwecken fotografiert und/oder filmt und die Aufnahmen veröffentlicht.

Die Veröffentlichung kann insbesondere über folgende Kanäle erfolgen: Instagram, Facebook, Kleinanzeigen, Vinted sowie weitere vergleichbare Onlineplattformen oder Werbekanäle von Lille Loppe.

Die Bewerbung dient ausschließlich dem Zweck, die Artikel und das Angebot von Lille Loppe zu präsentieren und den Verkauf zu fördern.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Art, Dauer oder Häufigkeit der Bewerbung besteht nicht.

Reservierung und Online-Verkauf

Lille Loppe ist berechtigt, beworbene Artikel auf Online-Plattformen oder über andere Kanäle zur Reservierung und/oder zum direkten Verkauf anzubieten.

Reservierte Artikel werden für einen festgelegten Zeitraum (in der Regel 24-48 Stunden) für Interessent:innen zurückgelegt.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb der Reservierungsfrist, wird der Artikel wieder zum regulären Verkauf freigegeben.

Bei Online-Verkäufen über Plattformen wie Vinted oder Kleinanzeigen erfolgt die Abwicklung nach den jeweiligen Plattform-Richtlinien. Die Verkaufsabrechnung erfolgt nach denselben Konditionen wie beim Verkauf im Ladengeschäft.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Personenbezogene Daten (z. B. Name, Kontaktdaten) werden in diesem Zusammenhang nicht veröffentlicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

Sofern auf Bild- oder Videoaufnahmen Personen erkennbar abgebildet sind, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit entsprechender Einwilligung der betroffenen Person(en).

Mit Abschluss des Vertrages erklären Kund:innen ihr Einverständnis zu dieser Bewerbung und Reservierungspraxis. Kund:innen können der Bewerbung einzelner Artikel widersprechen, indem dies dem Personal mitgeteilt wird.

18. Mietende, Abholung, Lagergebühren, Eigentumsübergang

Nicht verkaufte Artikel müssen am letzten Tag der Mietzeit bis spätestens 1 Stunde vor Ladenschluss abgeholt werden.

Die Abholung erfolgt persönlich durch Kund:innen unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises. Die Abholung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person unter Vorlage der Vollmacht und eines gültigen Lichtbildausweises erfolgen.

Lille Loppe ist berechtigt, die abzuholenden Artikel zu kontrollieren. Die Preisschilder müssen an den Artikeln verbleiben.

Optional kann ein Räumservice mit 7 Tagen Lagerung für 10 € dazugebucht werden.

Erfolgt keine Abholung und wurde kein Räumservice gebucht, fällt, neben der einmaligen Gebühr von 45€ für das Abräumen des Regals durch uns, ab dem Folgetag eine Lagergebühr von 2 € pro Tag an.

Werden Artikel nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mietende bzw. nach Aufforderung abgeholt, gehen diese gemäß § 959 BGB in das Eigentum von Lille Loppe über oder werden gespendet.

Werden Artikel nach Mietende nicht abgeholt und in der Folgezeit dennoch verkauft, erfolgt die Abrechnung dieser Verkäufe nach denselben Regeln wie Verkäufe während der regulären Mietzeit (insbesondere hinsichtlich Provision, Abrechnungssystem und Auszahlung). Ein Verkauf nach Mietende kann insbesondere dann erfolgen, wenn Artikel trotz Ablauf der Mietzeit nicht abgeholt wurden und weiterhin im Verkaufsraum verblieben sind.

Die Verpflichtung zur Abholung sowie ggf. anfallende Lagergebühren bleiben hiervon unberührt.

19. Abrechnung und Auszahlung

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Kassensystem erfassten Verkäufe.

Die Auszahlung erfolgt 14 Tage nach Mietende (Modell A) bzw. nach Ende der vereinbarten Abrechnungsphase (Modell B).

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf die hinterlegte Bankverbindung.

Provisionen und Gebühren werden vor Auszahlung abgezogen.

20. Stornierung / Umbuchung (Modell A)

Kund:innen können die Buchung bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren und erhalten eine vollständige Rückerstattung der Mietgebühr.

Bei einer Stornierung zwischen 14 und 7 Tagen vor Mietbeginn erstatten wir 50 % der Mietkosten.

Bei einer späteren Stornierung (weniger als 7 Tage vor Mietbeginn) besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Mietgebühr.

Kulanzregelung: Lille Loppe kann nach eigenem Ermessen anbieten, eine Buchung statt einer Stornierung auf einen anderen Zeitraum umzubuchen, sofern Kapazitäten verfügbar sind. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

Im Falle einer Umbuchung können bereits geleistete Zahlungen angerechnet werden. Etwaige Preisunterschiede (z. B. andere Mietpreise je Zeitraum) sind auszugleichen.

Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung erfolgt keine Entschädigung für ausfallende Tage; eine Umbuchung kann ggf. im Rahmen der Kulanzregelung möglich sein, jedoch ohne Rechtsanspruch.

21. Widerrufsrecht

Kund:innen haben grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss in Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@lille-loppe.de) erklärt werden.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und Kund:innen ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und zur Kenntnis genommen haben, dass sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags ihr Widerrufsrecht verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).

Diese Zustimmung wird im Online-Buchungsprozess durch Anklicken einer entsprechenden Checkbox eingeholt.

Soweit das Widerrufsrecht nicht besteht oder erloschen ist, gelten für Stornierungen die Regelungen in § 20.

22. Rückgabe / Gewährleistung / Mängelrechte

22.1 Privatverkauf (Modell A und Modell B)

In Modell A und Modell B erfolgen Verkäufe – soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet – als Privatverkauf.

Die Kaufverträge kommen zwischen Käufer:in und Privatverkäufer:in (Mieter:in/Einlieferer:in) zustande.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Eine Gewährleistung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen („gekauft wie gesehen“).

Lille Loppe übernimmt keine Haftung für Sachmängel der angebotenen Artikel.

22.2 Neuware von Handmade Labels

Bei Neuware, die durch Handmade Labels angeboten wird, gelten die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem jeweiligen Hersteller bzw. Anbieter.

Lille Loppe ist – sofern nicht ausdrücklich als Verkäuferin gekennzeichnet – nicht Vertragspartnerin aus dem Kaufvertrag.

22.3 Gewerbliche Verkäufer:innen

Sofern Kund:innen als gewerbliche Verkäufer (z. B. Handmade Label, gewerbliche:r Händler:in) Artikel über Lille Loppe anbieten, sind sie für die ordnungsgemäße steuerliche Erfassung und Abführung der Umsatzsteuer auf die Verkäufe selbst verantwortlich.

Kund:innen sind verpflichtet, dem für Kund:innen zuständigen Finanzamt die korrekten Informationen zu den Umsätzen zu melden und die anfallende Umsatzsteuer ordnungsgemäß abzuführen.

Lille Loppe erbringt ausschließlich die Dienstleistung der Raumüberlassung und Verkaufsabwicklung. Lille Loppe übernimmt keine Steuerberatung und haftet nicht für die steuerliche Behandlung der gewerblichen Verkäufe.

Umsatzsteuer fällt seitens Lille Loppe nur auf die Mietgebühr, die einbehaltene Provision und zusätzlich gebuchte Services an.

23. Haftung

Lille Loppe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lille Loppe nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für Diebstahl oder Beschädigung von Artikeln übernimmt Lille Loppe keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig. Insbesondere besteht keine Haftung für einfachen Diebstahl, sofern Lille Loppe keine Pflichtverletzung trifft.

Wir empfehlen Kund:innen, bei Bedarf eine private Hausratversicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob eine bestehende Versicherung Artikel außerhalb der Wohnung (z. B. auf gemieteten Verkaufsflächen) abdeckt. Eine separate Versicherung durch Lille Loppe besteht nicht.

24. Videoüberwachung

Im Ladengeschäft wird Videoüberwachung eingesetzt, insbesondere zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Prävention und Aufklärung von Diebstahl und zum Schutz von Kund:innen und Mitarbeitenden.

Aufzeichnungen werden grundsätzlich für 72 Stunden gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine Sicherung zur Aufklärung eines Vorfalls erforderlich ist.

25. Öffnungszeiten und temporäre Schließungen

Die Öffnungszeiten des Ladengeschäfts werden durch Lille Loppe festgelegt und können jederzeit angepasst werden.

Lille Loppe behält sich das Recht vor, das Ladengeschäft vorübergehend zu schließen (z. B. aufgrund von Krankheit, Notfällen, Urlaub oder höherer Gewalt).

Kund:innen werden über temporäre Schließungen per Aushang im Laden oder per E-Mail informiert.

Die Mietgebühr bleibt grundsätzlich bestehen. Eine anteilige Rückerstattung erfolgt nur, wenn die Schließung den Verkaufszeitraum erheblich verkürzt.

26. Regalzuordnung

Lille Loppe behält sich das Recht vor, Kund:innen zur betrieblichen Optimierung ein anderes gleichwertiges Regal als das im Buchungsprozess ausgewählte zuzuweisen.

27. Hausrecht

Lille Loppe übt im Ladengeschäft das Hausrecht aus.

Bei Verstößen gegen diese AGB oder bei unzumutbarem Verhalten kann Lille Loppe Kund:innen von der Nutzung ausschließen.

28. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung von Lille Loppe in der jeweils aktuellen Fassung.

29. Änderung der AGB

29.1 Änderungen bei Neuverträgen

Lille Loppe behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Mietverträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

29.2 Änderungen gegenüber Bestandskunden

Gegenüber Bestandskunden (Mieter mit bereits bestehenden oder früheren Mietverträgen) ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

a) Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind:

  • nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die Lille Loppe nicht veranlasst hat und auf die Lille Loppe keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, oder
  • in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen.

b) Lille Loppe wird dem Mieter die geänderten AGB mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen klar benennen.

c) Sofern der Mieter der Änderung nicht vor Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von Lille Loppe seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert. Die AGB gelten dann in ihrer geänderten Fassung ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für zukünftige Verträge mit diesem Mieter.

d) Lille Loppe wird den Mieter in der Mitteilung nach lit. b) auf das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen eines Widerspruchs oder des Ausbleibens eines Widerspruchs besonders hinweisen.

e) Im Falle eines rechtzeitigen und formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die bisherigen AGB weiter. In diesem Fall sind sowohl der Mieter als auch Lille Loppe berechtigt, bestehende Dauerschuldverhältnisse mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.

30. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sofern zulässig, ist Gerichtsstand Itzehoe.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Februar 2026